GEMA
Jede Vervielfältigung von Musikwerken auf CD oder anderen Medien ist grundsätzlich GEMA meldepflichtig. GEMA Gebühren sind speziell dann fällig, wenn Tonträger-Vervielfältigungen außer zur Archivierung vorgesehen sind. Die Gebührenhöhe richtet sich dabei nach der Anzahl der Stücke, der Stückminutendauer und der Anzahl der zu erstellenden Kopien. Näheres finden Sie unter www.gema.de .
Für Vereine und Laienensembles, welche die erstellten Medien nur zum internen Gebrauch verwenden finden die entsprechenden Tarife und Formulare gemäß Ihren Wünschen unter http://www.gema.de/musiknutzer/ .

Bitte stellen Sie sicher, dass die erforderlichen GEMA Anmeldungen VOR einer Auftragsvergabe an mobilTAS zur Vervielfältigung erfolgt ist. Bitte füllen Sie unser Formular zur "Urheberrechtserklärung für Vervielfältigungen durch mobilTAS " aus und lassen Sie uns dieses vor Auftragsvergabe zukommen.
In jedem Fall, Siehe hierzu auch unsere AGB's.